Jeder Hundeführer kennt seinen Hund genau, und sollte auch wissen wie er in bestimmten Situationen reagiert. Daher sollte jeder vor der Ausbildung überlegen, ob sein Hund geeignet ist.

 

Wir empfehlen den Besuch einer guten Hundeschule um den Hund auf die Ausbildung vorzubereiten. Auch die Teamtest-Prüfung abzulegen ist sehr sinnvoll, da hier schon viele Aspekte der Therapiehundeausbildung trainiert werden.

 


Folgende Punkte sollten vor der Ausbildung außerdem beachtet werden (Auszüge aus der Prüfungsordnung):

 

  1. Zur Therapiehundeausbildung sind folgende Rassen und deren Mischlinge nicht zugelassen: American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Mastino Napolitano, Mastino Espanol, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Shar-Prei, Bandog, Tosa Inu, Bullmastiff, Mastiff, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler.
  2. Über die Herkunft und die Rasse des Hundes ist auf Verlangen des Vorstands bei der Anmeldung zur Ausbildung ein Nachweis zu erbringen. Ein Hundeteam kann jederzeit ohne Begründung nicht zur Ausbildung zugelassen werden.
  3. Kranke, ansteckungsverdächtige oder verletzte Hunde, ebenso wie trächtige oder säugende Hündinnen sind von der Prüfung, Ausbildung und den Einsätzen ausgeschlossen.
  4. Zwei Hundeführer dürfen nicht parallel mit dem gleichen Hund in einem Jahr die Ausbildung absolvieren. Auch darf ein Hundeführer nicht mit zwei Hunden parallel den Kurs besuchen.
  5. Das Mindestalter des Hundes ist 15 Monate bei Ausbildungsbeginn und 18 Monate bei Ablegung der Prüfung.
  6. Das Mindestalter des Hundeführers beträgt 18 Jahre.
  7. Vor Ausbildungsbeginn ist eine erfolgreich abgeschlossene Begleithundeprüfung wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich. 


Haben Sie Fragen? Dann Melden Sie sich bei uns

Kontakt

 

ThEa
Therapiehundeteams im Ehrenamt e. V.

Helfensteinstr. 10

73349 Wiesensteig

 

thea-ev@hotmail.com


© 2023 Dunja Schultz